unser Falken ABC - D...
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Genial ist natürlich auch: 
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Datenschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern für uns eine wichtige Selbstverständlichkeit. Vertrauensvoller Umgang mit persönlichen Angaben unsererseits, schafft bei unseren Mitgliedern und Freunden Vertrauen in die Arbeit unseres Kreisverbandes.
Alle Adressen, die wir durch telefonische, elektronische oder schriftliche Anfragen erhalten, werden bei uns gespeichert. Im Kleingedrucktem jeder Ausschreibung lassen wir folgenden Satz unterschreiben: "Persönliche Daten können, zur ausschließlichen Nutzung durch den Kreisverband Bad Doberan, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden." Wir verpflichten uns, alle diese Angaben zur ausschließlichen Nutzung durch den Kreisverband Bad Doberan zu verwenden. Das heißt auch, wir geben grundsätzlich keine Daten an andere Gliederungen des Verbandes weiter.
Wir haben im Kreisverband eine beschlossene (Kreisvorstand 25.04.1997)
Datenschutzrichtlinie:
- Zur Erfüllung der Aufgaben des Kreisverbandes ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern - DSG MV vom 24. Juli 1992, GVOBL. M-V S.487 zulässig.
- Die Erhebung, die Speicherung und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreisverband erfolgt zweckgebunden für die in der Satzung des Kreisverbandes festgelegten Aufgaben.
- Personenbezogene Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Dies schließt auch die Weitergabe der personenbezogenen Daten an andere Gliederungen der "Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken" aus.
- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Kreisverbandes sind über diese Richtlinie und das Landesdatenschutzgesetz zu belehren. Die Belehrung ist schriftlich festzuhalten.
- Diese Datenschutzrichtlinie ist bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine Grundlage des Arbeitsvertrages.
Eine Dauerleihgabe ist nichts anderes als eine Überlassung eines Gegenstandes auf unbestimmte Zeit. Es wird dafür nichts gezahlt und kein Vertrag gemacht. Es bleibt Eigentum des Verleihers, kann aber vom Entleiher genutzt werden. Der Entleiher sollte Dauerleihgaben wie sein eigenes Eigentum achten. Der Verleiher kann sein Eigentum jederzeit wieder abholen. Nur durch Dauerleihgaben konnten wir am Anfang unseres Kreisverbandes nach und nach unser Büro ausstatten. Auch heute noch sind gewisse Dauerleihgaben im Gebrauch des Kreisverbandes. Andererseits verleiht der Kreisverband inzwischen seinerseits an Mitglieder, etwa Computer oder Computerteile.
Delegierte sind gewählte Vertreter einer größeren Anzahl von Menschen. Die Delegierten werden von ihnen auf eine festgelegte Zeit mit einem Auftrag versehen. Die Delegierten sollen im Sinne dieses Auftrages und im Interesse derjenigen handeln, die sie vertreten. Die Delegierten sind entsprechende Rechenschaft schuldig.
Wir, die Mitgliedervollversammlung, wählen Delegierte im Kreisverband als unsere Vertreter zu Delegiertenversammlungen des Landesverbandes, wie zur Landeskonferenz
Das Delegiertenprinzip ist eine eher indirekte Form der demokratischen Machtausübung und Kontrolle. Ab einer gewissen Anzahl der Beteiligten löst es das Gleichheitsprinzip ab. * Noch bei einer Vollversammlung hat jeder grundsätzlich das gleiche Rede- und Stimmrecht. Das würde bei einer großen Anzahl Beteiligter und bei mangelnder Konzentration und Disziplin chaotisch enden oder diejenigen bevorzugen, die sich durch ihre Autorität oder Geschicklichkeit selbst im Chaos behaupten. Zwar sollten sich auch beim Delegiertenprinzip Autorität und Geschicklichkeit durchsetzen, aber Delegierte erhalten einen Auftrag, diese Eigenschaften zum Wohl der sie Entsendenden einzusetzen. Und das Mehr an Möglichkeiten wird nur auf Zeit vergeben.
Es funktioniert nur so lange, wie die Entsendenden tatsächlich in der Lage die Delegierten zu kontrollieren und sie bei Bedarf auszuwechseln. Die Macht und die Möglichkeiten der Delegierten sollten daher genau feststehen und nicht von ihnen selber erweiterbar sein. Eine Möglichkeit ist es, die Zeit der Delegierung strikt zu begrenzen oder ebenfalls gewählte und unabhängige Kontrollinstanzen zu bestimmen.
Damit steht das Delegiertenprinzip im Gegensatz zu den undemokratischen Prinzipien der Führer-, Kader- und Alleinherrschaft.
* Das Genossenschaftsgesetz sieht zum Beispiel vor, bis zu einer Anzahl von 3000 Genossen eine Mitgliedervollversammlung durchzuführen. Darüber wird eine Delegiertenversammlung zum höchsten Organ der Genossenschaft.
Das dHondt-Verfahren ist ein mathematisches Verfahren, das der belgische Mathematiker Viktor dHondt 1882 entwickelt hat. Dieses Verfahren ist neben Hare-Niemeyer die am meisten angewandte Methode um die Verteilung von Mandaten auf Grund der Stimmenanzahl oder die Anzahl von Delegierten der Gliederungen auf Grund der Mitgliederstärke zu errechnen. Bis 1985 wurde damit die Sitzverteilung des Bundestages errechnet, während dies heute nach Hare-Niemeyer erfolgt.
Bei den Falken kommt bei der Berechnung der Delegiertenverteilung laut Satzung ausschließlich dHondt in Frage. Grundlage ist, anders als man es vermuten sollte und anders als die Doberaner Falken es sehen, nicht die Anzahl der Mitglieder die Rechnungsgrundlage, sondern die jeweiligen Gesamthöhe der erbrachten Mitgliedsbeitragsanteile. Berücksichtigt werden zusätzlich sogenannte Grundmandate.
Zur Berechnung wird die Mitgliederstärke der einzelnen Kreisverbände erst durch 1, dann durch 2, durch 3 usw. geteilt. Die Ergebnisse werden praktischerweise in einer Tabelle dargestellt. Dann wird entsprechend der Anzahl der zu vergebenen Delegiertenanzahl die jeweiligen Ergebnisse nach ihrer Höhe berücksichtigt. Dumm zu erklären, daher ein kleines Beispiel:
Drei Kreisverbände, mit 13, 10 und 8 Mitgliedern (es soll hier der Einfachheit halber nur die Mitgliederanzahl berücksichtigt werden) haben 9 Delegierte zu bestimmen. Jeder Kreisverband erhält ein Grundmandat. Es sind also nur noch 6 Delegierte zu verteilen.
| KV | Mitglieder | :1 | :2 | :3 | :4 | Grundm. | Delegierte |
| A | 13 | 13,000 | 6,500 | 4,333 | 3,250 | +1 | 4 |
| B | 10 | 10,000 | 5,000 | 3,333 | 2,500 | +1 | 3 |
| C | 8 | 8,000 | 4,000 | 2,667 | 2,000 | +1 | 2 |
Für die Praxis und insbesondere bei größeren Zahlen sollte man dazu eine kleine Tabellenkalkulation machen.
Gegenwärtige Delegiertenverteilung bei Bundeskonferenzen (2 Grundmandate) und bei Landeskonferenzen (1 Grundmandat).
gesucht wird ein Logo!
Das Doberaner Falken Projekt startete am 24.06.2000 und ist (wird) ein eingetragener Verein und daher lautet nach der Eintragung der Name korrekterweise: "Doberaner Falken Projekt e.V.", kurz "DFP" oder "Projekt e.V.".
Aber es gibt doch den Kreisverband? Wozu ein Verein? Was ist ein Trägerverein? Diesen Fragen gehen wir auf einer eigenständigen Seitestruktur unter www.falkenprojekt.de nach.
Unser DFP ist der erste Trägerverein der Falken in Mecklenburg-Vorpommern, obwohl es bereits einige Versuche gab. Rostocker und Güstrower Falken wollten vor etlichen Jahren den "Bully e.V." gründen, um einen Kleinbus gemeinsam zu betreiben. Die Rostocker Falken träumen seit Jahren von einem "Kindertraum e.V.".
Der Kreisvorstand beschloß die Gründung eines Trägervereines in wahrlich weiser Voraussicht bereits im November 1997! Es scheiterte jedoch zweieinjalb Jahre vor allem daran, daß:
- immer genug andere Arbeit anlag und sich niemand die nötige Zeit und Kraft für die Vorbereitungen nahm.
- es keine ausreichend gute Argumentation für eine Gründung gab. Beschluß hin oder her, zur Motivation gehört eben mehr!
- man dazu einen vernünftigen Satzungsvorschlag braucht und mindestens sieben volljährige Gründungsmitglieder.
Nach wie vor liegt zwar genug andere Arbeit an. Aber wir haben nun alles beisammen. Nicht zuletzt die Übernahme von Pepelow ist ein für alle Aktiven nachvollziehbares Argument zur Gründung eines eigenständigen Trägervereines. Die Satzung wurde in mühevoller Kleinarbeit aus allen möglichen und unmöglichen Mustersatzungen (auch aus dem Internet) zusammengeschrieben und an unsere Bedürfnisse angepaßt.
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