die Seiten der Sozialistischen Jugend - Die Falken im Kreisverband Bad Doberan  
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Falls Du hier einen Begriff vermißt oder anderer Auffassung bist, schreibe uns eine eMail oder tipper den Begriff gleich hier ein:

Gezielter findest Du Informationen wohl nur noch mit unserer internen Suchmaschine. Falls Fragen bleiben, so scheue Dich nicht, sie uns zu stellen! Dazu ist unser Forum mit seinen verschiedenen Forenbereichen ganz praktisch.
Genial ist natürlich auch:www.Wikipedia.de

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Gedenkstättenfahrten haben bei den Falken Tradition. Sie sind Zeugnis und Beispiel unseres Geschichtsverständnisses. Wir begreifen Geschichte nicht als etwas Abgeschlossenes, sondern wollen aus ihr lernen, um die Gegenwart zu meistern und die Zukunft aktiv gestalten zu können. Bereits im Jahre 1959 besuchten ca. 1000 Mitglieder und Sympathisanten der Berliner Falken das Vernichtingslager Auschwitz.
Teilnehmer aus unserem Kreisverband waren anläßlich des 50. Jahrestages der Befreiung bei einer Mainfestation im KZ Sachsenhausen bei Oranienburg (Pfingsten 1995).
Vom 06.- 11.10.1997 beteiligten sich Doberaner Mitglieder an der Gedenkstättenfahrt des Landesverbandes nach Auschwitz.

Vom 19. - 24.10.1998 wird es erneut eine Fahrt geben.
Teilnahmebeitrag: 150 DM, die Anmeldung läuft bereits.

 

Öffentliche Gelder erhalten wir direkt ausschließlich in der Form zun Fördermitteln. Die müssen entsprechend der bestehenden Förderrichtlinien abgerechnet und nachgewiesen werden. Das ist klar und Ehrensache. Keine öffentlich geförderte DM oder künftig auch kein Euro für die Kinder- und Jugendarbeit, soll ihr verloren gehen.

"Pro Minute muß der Bund für Zinszahlungen mehr als 150.000 Mark ausgeben, in der Stunde über neun Millionen Mark, am Tag rund 225 Millionen Mark." [Bundesfinanzminister Hans Eichel am 04.05.1999 im Bundestag]

 

Genosse [althochdeutsch] 1 Kamerad, Gefährte, Mitkämpfer. 2 Mitglied einer Genossenschaft

 

Die Geschäftsordnung (GO) ist erst einmal nichts weiter als ein Text, der zu Beginn einer Versammlung oder Konferenz beschlossen wird und dann den weiteren Ablauf regelt. Darin stehen dann Antworten auf die Fragen, wer wann beschlußfähig ist und wer wann und wie lange reden darf. Solange darüber sowieso Einigkeit besteht, kann man auf eine Geschäftsordnung gut und gerne verzichten, aber wehe es gibt einmal Streit. Von daher ist es auch kein Wunder, wenn wir im Kreisverband auf unseren Mitgliedervollversammlungen, aber auch der Bundesverband bei seinen Bundeskonferenzen und sogar die SPD auf ihren Parteitagen mit einem einseitigen Text auskommt, während die Vorlage des Landesvorstandes zum letzten Landesausschuß ganze 3 Seiten umfaßt. Da ist dann wirklich alles geregelt.

Trotzdem oder gerade dadurch ließe sich jede Versammlung durch endlose Geschäftsordnungsanträge und Diskussionen zur oder mit Hilfe der Geschäftsordnung lähmen und steuern. Oder man kann genau dieses verhindern. Es ist daher wichtig dieses Instrument zu kennen und zu beherrschen.

 

Beispiel Bundeskonferenz: [konkret GO-Vorschlag zum 13.-16.05.99]

  1. Die Bundeskonferenz ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigen anwesend ist.
  2. Die Beschlüsse der Bundeskonferenz werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, soweit die Bundessatzung nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Redezeit für die DiskussionsrednerInnen beträgt 5 Minuten.
  4. Wortmeldungen sind schriftlich und unter Angabe des Namens und des vom Redner/ von der Rednerin vertretenden Bezirkes beim Präsidium einzureichen. Es werden nach Geschlechtern getrennte Redelisten geführt. Es wird abwechselnd Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts das Wort erteilt. Liegen keine Wortmeldungen des einen Geschlechts mehr vor, kommen die Personen des anderen Geschlechts zum Zuge. Es gilt das Erstrederecht für noch nicht an der Diskussion beteiligte. *
  5. Die Redeliste muß für alle Delegierte optisch sichtbar sein.
  6. Referent/innen und Berichterstatter/innen können außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erhalten.
  7. Initiativanträge, die während der Bundeskonferenz eingebracht werden, bedürfen der Unterschrift von mindestens 15 Delegierten. Initiativanträge sind nur zu aktuellen Fragestellungen zulässig, die sich nach dem Antragsschluß ergeben haben. Der Antragsschluß für die Initiativanträge wird auf den Freitag, 14. Mai 1999, 12.00 Uhr festgesetzt.
  8. Anträge zur Geschäftsordnung, Anträge auf Schluß der Debatte und Vertagungsanträge können mündlich begründet werden. Die Antragsredner/innen erhalten außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsredner/innen das Wort. Anträge auf Schluß der Redeliste und der Debatte können nur von Delegierten gestellt werden, die noch nicht zur Sache gesprochen haben.
  9. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt nachdem je ein Redner / eine Rednerin für und gegen den Antrag gesprochen hat.
  10. Änderungsanträge müssen schriftlich beim Präsidium eingereicht und für alle Delegierten optisch sichtbar gemacht werden.
  11. Persönliche Bemerkungen sind am Schluß der Debatte zulässig.
  12. Die Abstimmungen erfolgen per Akklamation [das heißt wörtlich eigentlich "Zuruf" oder "Beifall", gemeint ist aber das Handheben mit der Delegiertenkarte - schon schlecht, wenn man Fremdwörter gebraucht, ohne den Inhalt zu kennen], es sein denn, daß gegen eine solche Verfahrensweise Einspruch erhoben wird.
  13. Wahlen zur personellen Besetzung der Organe des Verbandes erfolgen in geheimer Abstimmung.
  14. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes Wahlen ist den Delegierten ein Bericht mit dem Stand der Kandidaturen für die einzelnen zu besetzenden Funktionen zu geben. Dieser Bericht muß die Zahl aller männlichen und weiblichen KandidatInnen gesondert benennen. Nach Erstattung dises Berichtes besteht weiterhin die Möglichkeit, Kandidaturen anzumelden.
  15. Außer dem Mikrofon am Rednerpult gibt es zusätzliche Raummikrofone.
  16. Im Sitzungssaal herrscht Rauchverbot.
  17. Im Sitzungssaal herrscht Handyverbot. *


  18. * zusätzlich in die Geschäftsordnung aufgenommene Punkte

 

Die Gewerkschaften sind Selbstorganisationen der Arbeiter und Angestellten. Sie können in Deutschland auf eine lange Tradition zurückschauen und mit Stolz von sich behaupten, einen erheblichen Teil der demokratischen Rechte und des allgemeinen Wohlstandes für ihre Mitglieder, aber auch für die Nichtorganisierten, erstritten zu haben. Ohne die Gewerkschaften wären die Armen noch ärmer und die Reichen noch reicher. Aber, die Gewerkschaften sind nur so stark, wie die Mitglieder sie machen. Darum sollte es selbstverständlich sein, die Gewerkschaften durch die eigene Mitgliedschaft zu stärken und in den Betrieben die Betriebsräte zu unterstützen. Und insbesondere in Arbeitskämpfen, also etwa bei Warnstreiks oder Streiks brauchen die Gewerkschaften breite Solidarität aus der Bevölkerung. Nach eigenen Angaben sind zwischen 188.000 (OZ 06.03.99) und 220.000 (Homepage DGB-Jugend) Mitglieder im Land in den Gewerkschaften organisiert.

Unser Kreisverband arbeitet im Rahmen des regionalen "Aktionsbündnis für Arbeit und soziale Gerechtigkeit" mit den Gewerkschaften zusammen.

Gewerkschaftshaus Rostock, August-Bebel-Straße 89, 18055 Rostock

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Zentrale
DGB-Kreisvorsitzender
DGB-Rechtsschutz GmbH
Arbeit und Leben
IG BAU
NGG
IG Metall
ÖTV
HBV
IG Medien
GEW
Tel. 0381/
49 77 90
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Fax
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Deutscher Gwerkschaftsbund: www.dgb.de
DGB Nordmark: www.nordmark.dgb.de
DGB-Jugend im Norden: www.jobparade.de

 

In der Gewerkschaftsjugend sind automatisch alle jungen Mitglieder der DGB-Mitgliedsgewerkschaften bis zum 25. Lebensjahr organisiert. Landesweit sind das nach eigenen Angaben 12.000 Jugendliche. Die DGB-Jugend ist als eigenständiger Jugendverband Teil des DGB. Als Sprachrohr der Jugend gegenüber Politik, Unternehmen und Gesellschaft setzt sie sich für Ausbildungsplätze und Jobs, Freitzeitangebote und Lebensperspektiven Jugendlicher ein.

Nach den Sportjugendverbänden, sowie den kirchlichen Jugendverbänden, ist die Gewerkschaftsjugend traditionell die größte Jugendorganisation.

 

Die Grundausbildung von ehrenamtlichen Jugend(sozial)arbeitern im Landkreis Bad Doberan ist abgeleitet von der Empfehlung des Landes (Empfehlungen zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und zur landeseinheitlichen Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrgängen, die dadurch erworbenen fachlichen Befähigungen und die Ausstellung der Jugendleiter/in-Card) im Moment im Gespräch. Eine entsprechende Richtlinie soll noch 1999 beschlossen werden. Wir als Kreisverband werden uns darauf einstellen.

"Jugendamt will gleiche Kriterien für alle"
"Ehrenamt soll gefördert werden"
Noch werden die Ehrenamtlichen für die Jugend(sozial)arbeit nach unterschiedlichen Kriterien ausgebildet. Nicht nur zeitlich, auch inhaltlich gibt es Unterschiede. Die sollen durch eine Richtlinie aufgehoben werden.

Bad Doberan. Der Landkreis Bad Doberan will das Ehrenamt in der Jugend(sozial)arbeit fördern. Auf dem Tisch des Jugendamtes in der Kreisverwaltung liegt zur Zeit eine entsprechende Richtlinie, die die Ziele und Grundsätze sowie die Inhalte der Ausbildung festlegt.
Noch allerdings ist ein entsprechender Beschluß nicht gefaßt, müssen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber beraten bzw. die Entscheidung fallen. Kritische Punkte sind im Zusammenhang mit der Jugendleiter-Card zu klären, Verantwortungen sind festzuschreiben. Auch über ein mögliches Veto-Recht des Jugendamtes und seine Auswirkungen soll und muß noch entschieden werden, hieß es jetzt während einer Beratung des Ausschusses.
Hintergrund der neuen Überlegungen sind die unterschiedlichen Lerninhalte, die auf Gruppenleitergrundkursen vermittelt wurden. Ebenso ungleich sei der Stundenumfang wie auch das Niveau der Lehrveranstaltungen unterschiedlich sei, hieß es. "Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugend(sozial)arbeit erhielten bislang ihre Grundausbildung zum Jugendarbeiter bzw. zur Jugendarbeiterin durch die Träger der freien Jugendhilfe", erklärt Jugendamtsleiter Gregor Johannsen. So wurden bisher auch die Lerninhalte (Curiculum) der Grundausbildung allein durch die Träger selbst bestimmt.
"Um Jugendleiterin und Jugendleiter in ihrer Stellung zu stärken und ihnen für die vielfältigen Äufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die den Ansprüchen von Jugend(sozial)arbeit genügt, ist ein einheitliches Ausbildungscuriculum notwendig. Darin müssen Mindestanforderungen vorgegeben werden", erklärt Johannsen.
Die Grundausbildung soll durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und das Jugendamt erfolgen. Sie soll die ehrenamtlich Tätigen befähigen, Gruppen über einen längeren Zeitraum selbständig zu leiten und zu begleiten. Notwendig seien nicht nur Kenntnisse der Leitung von Gruppen und über Konfliktverhalten, sondern auch über psychische und physische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung des Ehrenamtes könne nur erfolgen, wenn dem eine Gruppenleiterausbildung gemäß der zu beschließenden Richtlinie vorausging und nachgewiesen wird, heißt es. I.SP.

OZ lokal DBR 09.02.1999
( der Wortlaut der inzwischen beschlossenen Richtlinie ist offline erhältlich: [rotes Quadrat] ! )
 

Grundmandat spielen zum Beispiel bei der Delegiertenverteilung eine Rolle. Würden normalerweise die Delegierten ausschließlich nach d’Hondt verteilt, so würden die großen Gliederungen sehr viele Delegierte erhalten, die kleinen wenige und die ganz kleinen möglicherweise überhaupt keine. Damit aber auch die ganz kleinen Gliederungen beteiligt sind, gibt es Grundmandate. Das sind Mandate, die grundsätzlich erst einmal jede Gliederung erhält. Danach wird das mathematische Verfahren angewandt. Somit bevorteilen Grundmandate die kleineren Gliederungen und benachteiligen die größeren Gliederungen.

Bei Bundeskonferenzen haben alle 28 Landesverbände und Bezirke jeweils 2 Grundmandate, also 56 von 140 (vor 2001 waren es noch von 180), siehe Bundeskonferenz.

Bei Landeskonferenzen haben alle 5 zur Zeit anerkannten Kreisverbände jeweils 1 Grundmandate, also 5 von 25 (vor 2001 waren es noch von 30), siehe Landeskonferenz.


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die echten, ursprünglichen Gründe
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der Beginn einer neuen Initiative
die Urheberschaft einer Aktion
eine Reifefeier oder Einweihung
eine kurze musikalische Einleitung

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Bitte beachte, daß wir ein selbstbestimmter Teil der weltweiten Falkenbewegung sind. Unsere Meinung und Praxis muß daher nicht die Meinung und Praxis anderer oder gar aller Teile dieser Bewegung sein. Außerdem besteht dieses ABC nicht aus "Beschlußlagen", sondern aus Beträgen vieler Autoren des Kreisverbandes, etwa aus Ausschreibungen, eMails oder Seminarunterlagen. Manches Ansicht ist daher durchaus eine persönliche.
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