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die Seiten der Sozialistischen Jugend - Die Falken im Kreisverband Bad Doberan |
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unser Falken ABC - N...Falls Du hier einen Begriff vermißt oder anderer Auffassung bist, schreibe uns eine eMail oder tipper den Begriff gleich hier ein:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Die Nachbereitung jeder Falken-Aktivität ist fast so wichtig wie die Vorbereitung und Durchführung selber. Das wird leider noch allzu oft vernachlässigt! Dabei lassen sich nun erst wirklich Analysen und Lehren ziehen. Nur was man selbst getan hat, prägt sich ein. Und wir haben ja was getan. Daher sollte das Prinzip gelten, soviel wie möglich festzuhalten, um daran später zu veranschaulichen. Eine gute Form der internen Nachbereitung sind Nachtreffen. Außerdem gilt es den Schwung der vorangegangenen Ereignisse und Erfahrungen beizubehalten, bevor wohlmöglich zur Routine oder zum Nichtstun übergegangen wird. Gerade nun darf die Pressearbeit nicht vernachlässigt werden. Gute Texte und Fotos sollten ja genug da sein. Nachtreffen gibt es zu allen größeren Zeltlagern und Fahrten. An einem Wochenende treffen sich alle Teilnehmer, um noch einmal fast "wie damals" zusammen zu sein. Auf Nachtreffen gibt es immer viele Fotos, Dias und Videos zu betrachten. Mit etwas zeitlichem Abstand lassen sich die Dinge auch besser analysieren. Was hat gefallen, was nicht und warum, welche Schlußfolgerungen sind daraus für die nächsten Aktivitäten zu ziehen? Manche künftige Zeltlager und Fahrten werden hier geplant. Nicht wenige, die zum ersten Mal mit dabei waren und denen es gefallen hat, entschließen sich nun Mitglied zu werden. Ein nichtrechtsfähiger Verein ist besonders in Hinblick auf die Haftung ein interessantes Konstrukt. Warum unsere "Altvorderen" bei der (Wieder-) Gründung des Verbandes nach 1945 gerade diese Rechtsform gewählt haben, konnte von uns bisher niemand nachvollziehen. Auf jeden Fall ist diese Form vom üblichen "eingetragenen Verein" verschieden. Auch hier regelt das Bürgerliches Gesetzbuch BGB den gesetzlichen Rahmen, allerdings im § 54. Nichtrechtsfähige Vereine: s. BGB Vierzehnter Titel. Gesellschaft (§§ 705-740)
Handelnde im Sinne des BGB und den Satzungen der Gliederungen sind die jeweiligen Vorsitzenden. Für das gesamte Verbandsvemögen haftet letzlich die/der Bundesvorsitzende.
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