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unser Falken ABC - R...
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Rechtsgrundlagen in der Kinder- und Jugendarbeit gibt es dermaßen viele, daß sie an dieser Stelle nicht vollständig behandelt werden können. Leider können wir sie nicht völlig vernachlässigen. Pflichten und Rechte sollten insbesondere unseren Helfern bekannt sein. Wir versuchen, die wichtigsten Gesetzestexte, insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern und entsprechende Anwendungen für die Praxis zusammenzutragen und so den §§-Dschungel etwas zu lichten.
Rechtsgrundlagen auf Lennerts Homepage
Die Redeliste dürfte sich eigentlich vom Namen her selber erklären. Gebraucht wird sie immer dort, wo mehrere Menschen zu einem Thema etwas sagen möchten und möglichst gute Chancen erhalten sollen, dies auch zu können. Alles ist meist in einer Geschäftsordnung genau geregelt.
- Es darf nur zu dem im Moment in der Tagesordnung anstehendem Punkt gesprochen werden. Darüber sollte die Versammlungsleitung zu wachen. Auch das ein kameradschaftlicher Stil gewahrt bleibt.
- Jeder Redner erhält erst einmal nur eine begrenzte Redezeit, meist drei oder fünf Minuten. Dadurch kommen auch andere Redner und möglicherweise Argumente zu Wort.
- Die Redner melden sich oder geben bei großen Versammlungen der Versammlungsleitung schriftlich, also meist auf einem dafür vorgesehenem Zettelchen, bekannt, das sie reden möchten.
- Die Versammlungsleitung führt daraufhin die Redeliste in der Reihenfolge der Meldungen. Da wurde dem ersten Redner bereits das Wort erteilt. Anschließend wird der nächste Redner aufgefordert.
- Clever ist es, ab und zu die Redeliste zu verlesen und auch schon den übernächsten Redner aufzufordern, sich bereits zu halten. So kann der schon rechtzeitig durch die Stuhlreihen turnen oder sich in der Nähe des Mikrofons postieren.
- Nun kann man in der Geschäftsordnung sogar noch ein paar Schritte weitergehen. Via Polylux [oder Overheadprojektor (OHP)] kann die fortlaufend geführte Redeliste den Teilnehmenden "visualisiert" werden. Da behält man noch besser den Überblick.
- Man kann die Redeliste quotieren. Das heißt, nach einem Mädchen spricht immer ein Junge und umgekehrt. Wollen keine Jungen mehr reden, dann sprechen die noch auf der Redeliste stehenden Mädchen hintereinander. *
- Ein weiterer möglicher Schritt ist das Erstrederecht. Wer schon einmal zum Thema gesprochen hat, muß andere vorlassen, die zum ersten Mal zum Thema sprechen möchten.
So könnte eine quotierte Redeliste mit Erstrederecht zum Beispiel aussehen:
Mädchen 1. Ines 3. Ute 5. Kathrin 7. Jaqueline 14. Ute (2.) 9. Anita 11. Hermine 13. Erika |
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Jungen 2. Karl 4. Erwin 10. Karl (2.) 12. Erwin (2.) 6. Heiner 8. Otto |
* [Manche Jusos bezeichnen dieses Verfahren verächtlich als "weiche" Quote. Folglich muß es in ihrem Sinne auch eine "harte" Quote geben: möchte nach einem Mädchen keine Junge mehr reden, dann wird die Debatte beendet, egal wieviele Mädchen sich noch zu Wort melden möchten. Und umgekehrt.]
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Was glaubst Du, verbirgt sich hinter dem Begriff "Initiation"?
Erst eine eigene Entscheidung anklicken, dann nachschlagen!
Danke!
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Bitte beachte, daß wir ein selbstbestimmter Teil der weltweiten Falkenbewegung sind. Unsere Meinung und Praxis muß daher nicht die Meinung und Praxis anderer oder gar aller Teile dieser Bewegung sein. Außerdem besteht dieses ABC nicht aus "Beschlußlagen", sondern aus Beträgen vieler Autoren des Kreisverbandes, etwa aus Ausschreibungen, eMails oder Seminarunterlagen. Manches Ansicht ist daher durchaus eine persönliche.
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