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Sozialistische Jugend - Die Falken
im Kreisverband Bad Doberan
18209 Bad Doberan, Seestraße 13
Telefon: 038203/62622
Fax: 038203/63664
ANMELDUNG
für: Winterfahrt Srni 2000/Böhmerwald
vom: 05. Februar 2000 bis: 12. Februar 2000
Folgende Bedingungen werden mit dieser Anmeldung anerkannt:
- Der Teilnahmebeitrag von 270 DM (Mitglieder) bzw. 290 DM (Nichtmitglieder) wird bis zu 4 Wochen vor Beginn der Fahrt auf das Konto des Kreisverbandes Bad Doberan eingezahlt. Bitte vermerken Sie auf der Überweisung Ihren Namen und das Ziel der Maßnahme. Unsere Bankverbindung lautet: Ostseesparkasse Rostock, BLZ 13050000, Konto 220004897
- Für die Zeit der Maßnahme wird die Aufsichtspflicht auf die vom Veranstalter eingesetzten Verantwortlichen übertragen, soweit nicht die Aufsichtspflicht durch den Veranstalter in den Ziffern 3 und 4 ausgeschlossen ist.
- Wir sind damit einverstanden, daß unser Kind am Badebetrieb/Skibetrieb auf eigene Gefahr teilnimmt. Dieses gilt nicht, wenn im entsprechenden Feld "nein" angekreuzt ist.
- Unser Kind wird gelegentlich einige Stunden zur freien Verfügung haben, in denen es ohne Aufsicht ist und sich nach Absprache mit den verantwortlichen Gruppenhelfern mit mindestens zwei weiteren Teilnehmern vom Gelände entfernen kann.
- Der Teilnehmer kann bei groben Verstoß gegen die Gruppenordnung auf eigene Gefahr und voheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt werden.
- Der Teilnehmer hält sich an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes.
- Persönliche Daten können, zur ausschließlichen innerverbandlichen Nutzung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
- Mit Ausfüllen dieser Anmeldung ist das Kind bei uns haftpflichtversichert.
Bei Schäden und Unfällen, die durch das Kind durch einen Verstoß gegen die Gruppenordnung verursacht werden, müssen die Erziehungsberechtigten aufkommen.
Weitere Versicherungen sind selbst abzuschließen.
- Eine Abmeldung ist nur in dringenden Fällen möglich. Bei der Abmeldung bis zwei Wochen vor Abfahrtstag werden 25 % des Teilnahmebeitrages als Verwaltungskostenaufwand einbehalten. Bei einer späteren Abmeldung müssen 75% des Teilnahmebeitrages einbehalten werden.
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