Du engagierst dich schon seit längerem bei uns Doberaner Falken oder fährst des Öfteren bei unseren Ferienfahrten und Wochenend-Freizeiten mit? Dann werde Mitglied und sichere dir zahlreiche Vorteile:
- Selbstverwirklichung – Suche dir ein Reiseziel und organisiere deine eigene Ferienfahrt // oder gerne auch ein Wochenende

- Demokratie miterleben und im Kreisverband mitbestimmen – abstimmen und wählen auf der Mitgliedervollversammlung (MVV)
- Gemeinschaft erleben – Hand in Hand – Gemeinsam etwas für sich und andere schaffen
- Vergünstigungen bei allen Maßnahmen
- Vergünstigungen auf T-Shirts und Pullover
- Geburtstags-Glückwunsch-Karte
Hier findest du den Aufnahmeschein:
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden! Das Mindestalter beträgt 6 Jahre. Derzeit hat unser Kreisverband ca. 65 Mitglieder.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
- Kinder bis 13 Jahre: 7 €/Jahr // 0,50 €/Monat // 1€ für die internationale Solidaritätsmarke
- Jugendliche ab 14 Jahre: 16 €/Jahr // 1,25 €/Monat // 1€ für die internationale Solidaritätsmarke (dies gilt auch für Studenten, Erwerbslose, Bundis, Zivis, FSJler, …)
- Erwerbstätige Erwachsene: 61 €/Jahr // 5 €/Monat // 1€ für die internationale Solidaritätsmarke
Was steht in unserer Satzung über die Mitgliedschaft?
§ 3 Mitgliedschaft
1. Alle Mädchen und Jungen, gleich welcher Abstammung, Nationalität oder Religion, können vom 6. Lebensjahr an Mitglied werden. Der junge Mensch bekennt sich durch Teilnahme am Verbandsleben zu den Grundsätzen unseres Verbandes.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme auf Grund eines Antrages erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Dem Mitglied wird ein Mitgliedsbuch ausgehändigt.
3. Mitglied des Kreisverbandes kann sein, wer die Satzung des Kreisverbandes anerkennt und bereit ist, die Arbeit des Kreisverbandes zu unterstützen.
4. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Beschlüsse des Kreisverbandes.
5. Mitglied kann auch sein, wer außerhalb des Landkreises Bad Doberan wohnt und dort keiner dem Kreisverband entsprechenden Gliederung des Verbandes angehört.
6. Die Mitgliedschaft endet
a. durch Austritt
b. durch Ausschluss aus dem Kreisverband.
7. Gegen Mitglieder, die gegen Vorschriften der Satzung, Grundsätze oder Beschlüsse des Verbandes verstoßen, kann
a. auf Ausschluss aus dem Kreisverband und
b. auf Ausschluss aus dem Verband erkannt werden.
Näheres wird im Verbandsordnungsverfahren des Bundesverbandes geregelt.
