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Der Kreisvorstand der Doberaner Falken

Der sechsköpfige Vorstand des Kreisverbandes, oft auch nur kurz “Kreisvorstand” genannt, gehört laut unserer Satzung zu den “Organen” unseres Kreisverbandes. Das sind, neben dem Vorstand, die Mitgliedervollversammlung und die Kreiskontrollkommission. Andere Gliederungen können das übrigens für sich völlig anders geregelt haben.

In unserem Kreisverband gilt: “Taten sind wichtiger als Funktionen!” und das soll andeuten, dass es nicht darauf ankommt, was eine/r für einen Titel trägt, sondern was sie/er draus macht. Wenn einer ein Windei ist, wird er vielleicht einen Titel erringen und darf sich auch so nennen, aber er bleibt dennoch ein Windei. Und genauso kann einer Großes leisten, wie etwa jeden Sommer ehrenamtlich ein geniales Zeltlager auf die Beine stellen und ist einfach nur “einfaches” Mitglied. Dafür nennen wir den einen dann auch “Windei” und den anderen “einen von uns”. Ja so einfach ist das, zumindest für uns. :-)

Bei uns im Kreisverband werden sämtliche Funktionen von den Mitgliedern vergeben und zwar immer direkt und in geheimer Wahl auf der Mitgliedervollversammlung, als höchstes “Organ” des Kreisverbandes. Was dort beschlossen wird, ist Gesetz. Daran muss sich auch der Vorstand halten. Ansonsten aber führt der vierköpfige Vorstand den Kreisverband durch das halbe Jahr zwischen den MVV. Alle zwei Jahre und zwar stets im ungerade Frühjahr, wird neu gewählt. Es sollten Mädchen und Jungen im Vorstand vertreten sein, Jüngere und Ältere. Es werden die verschiedensten Eigenschaften und Besonderheiten genutzt. Ein freundliches Miteinander und jede Menge Spaß sind zwei Attribute, welche bei uns groß geschrieben werden. Ja so einfach ist das, zumindest bei uns. :-)

Doch wer ist im Vorstand?
Schau doch einfach hier…

Und was genau ist und macht der Vorstand?
laut Satzung:

1. Zu den Aufgaben des Kreisvorstandes gehören: Die Führung des Kreisverbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliedervollversammlung, Weiterentwicklung der geistigen Grundlagen der Arbeit, Aufstellung eines Haushaltsplanes und Führung der Kassengeschäfte, die Einberufung der Mitgliedervollversammlungen.

2. Der Kreisvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Bildung des neuen Kreisvorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich. Vorzeitig ausscheidende Mitglieder werden für die Dauer der laufenden Periode nachgewählt.

3. Der Kreisvorstand besteht aus:

    1. Kreisvorsitzenden,
    2. mindestens zwei Beisitzer/innen

4. Bei der Wahl ist die/der Kandidat/in gewählt, die/der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein/e Kandidat/in diese Stimmenzahl, so wird ein weiteres Mal gewählt. Erreicht erneut kein/e Kandidat/in diese Stimmenzahl, so entscheidet im nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit zwischen den beiden Kandidat/innen mit der höchsten Stimmenzahl des zweiten Wahlganges.

5. Der Kreisvorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliedervollversammlungen gebunden.

6. Der Kreisvorstand ist berechtigt, jederzeit die gesamte Tätigkeit aller Gliederungen des Kreisverbandes zu prüfen und zu deren Zusammenkünften beratende Vertreter zu entsenden.

7. Der Kreisvorstand hat gegenüber den Mitgliedern des Kreisverbandes eine ständige Pflicht zur umfassenden Information.

8. Der Kreisvorstand tagt in kreisverbandsöffentlicher Form. Alle Mitglieder des Kreisverbandes können daran beratend teilnehmen. Nichtöffentliche Sitzungen erfordern einen entsprechenden Beschluß des Kreisvorstandes zu Beginn der Sitzung.

9. Von den bestehenden Gliederungen des Kreisverbandes sollen je ein/e benannte/r Sprecher/in beratend an den Sitzungen des Kreisvorstand teilnehmen.

10. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Kreisverbandes sollen beratend an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.

11. Der Kreisvorstand kann Bereiche seiner Aufgaben für einen zu bestimmenden Zeitraum an Einzelne übertragen.

12. Die/der Kreisvorsitzende vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Sie/er ist Treuhänder/in des gesamten Kreisverbandsvermögen und ermächtigt, alle dem Kreisverband zustehenden Rechte und Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.


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