30. Januar 1933 Machtübernahme Hitlers
20. Februar 1933 während einer Demonstration "gegen faschistische Diktatur und Reaktion" der "Eisernen Front" in Doberan, wird Reichsbannermann Ernst Wolff von SA erschossen. Die Trauerrede hält wenige Tage später der ehemalige Reichsvorsitzende der SAJ Max Westphal.
28. Februar 1933 Verbot der reichsweiten Zeitungen der SAJ.
März 1933 Erste Konzentrationslager s. Anhang
3. April 1933 Besetzung des Büros des "Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände" durch 50 Hitlerjungen und Beschlagnahmung aller Unterlagen;; ebenso werden in diesen Tagen viele Ortsstellen der SAJ durch HJ gestürmt.
9. Mai 1933 Beschlagnahme des Vermögens der Sozialdemokratie.
17. Juni 1933 von Schirach, "Reichsjugendführer der NSDAP", wird zum "Jugendführer des Deutschen Reiches ernannt.
22. Juni 1933 endgültiges, reichsweites Verbot der SPD und aller ihrer Nebenorganisationen, somit auch der Kinderfreunde und der SAJ.
8. Juli 1933 von Schirach gibt Befehl zur Auflösung des "Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände".
Ab 1933 wird die Hitlerjugend s. Anhang (1926 mit 700, 1929 mit 13.000 und Ende 1932 mit 108.000 Mitgliedern) zur Staatsjugend (Anfang 1939 mit 9.140.000 Mitgliedern) des III. Reiches: "Ich verspreche in der HJ allzeit meine Pflicht zu tun in Liebe und Treue zum Führer und unserer Fahne."
Hitlerjugend [Bann 90] und Deutsches Jungvolk [Jungbann 2/90] (Rostock und Umgebung) ziehen in das alte SPD-Haus Doberaner Straße 6 in Rostock
7. Juni 1934 Einführung des "Staatsjugendtages" - schulfreier Sonnabend für die HJ-Mitglieder, für die anderen Unterricht
24. März 1934 1100 Pimpfe des Jungbanns 2/90 marschieren auf dem Alexandrinenplatz in Bad Doberan
April 1935 Bildung des HJ-Streifendienstes, insbesondere gegen illegales Wandern und Zusammensein von Jugendlichen
1. Dezember 1936 Gesetz über die Hitler-Jugend:
§1 "Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.".
§2 "Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen."
25. März 1939 per Verordnung die Einführung der "Jugenddienstpflicht":
"Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind verpflichtet in der Hitler-Jugend Dienst zu tun..."
1940 Jugend-KZ Mohringen
1. September 1939 Beginn des II. Weltkrieges mit Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen
15. Februar 1943 das erste Aufgebot von etwa 250 Luftwaffenhelfern aus dem Gau Mecklenburg
2. Dezember 1943 Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung "über die Heranziehung der deutschen Jugend zur Erfüllung von Kriegsaufgaben".
1943 12. Panzerdivision der Waffen-SS "Hitlerjugend"
1. September 1944 Erlaß zum "totalen Kriegseinsatz" aller Schulen
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