Der Cliquenbeschluß des Kreisverbandes wendet sich nicht gegen Cliquen als solche. Allerdings mußten wir in der Vergangenheit feststellen, daß sich zu unseren Fahrten und Zeltlagern ganze Cliquen und halbe Schulklassen anmeldeten und dann dort "ihr eigenes Ding" machen wollten. Bei aller Toleranz unserer Helfer, müssen wir doch unsere Aufsichtspflicht wahrnehmen. Ist das nicht möglich, können wir für solche Teilnehmer einfach nicht die Verantwortung übernehmen.
Daher hat der Kreisvorstand folgenden Beschluß gefaßt: Anmeldungen von mehr als drei Jugendlichen über 14 Jahren, die offensichtlich untereinander bekannt sind, die wir aber nicht kennen, werden zu Ferienfahrten abgelehnt. Kein Problem, da wir ja fast jedes Wochenende unterwegs sind. Da können ernsthaft interessierte Jugendliche einfach mal vor der Fahrt vorbeischauen. Bei den dreiwöchigen Sommerfahrten für Jugendliche ist das sogar Bedingung für alle uns nicht bekannten Teilnehmer.