"Pro Minute muß der Bund für Zinszahlungen mehr als 150.000 Mark ausgeben, in der Stunde über neun Millionen Mark, am Tag rund 225 Millionen Mark." [Bundesfinanzminister Hans Eichel am 04.05.1999 im Bundestag]
Die Grundausbildung von ehrenamtlichen Jugend(sozial)arbeitern im Landkreis Bad Doberan ist abgeleitet von der Empfehlung des Landes (Empfehlungen zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und zur landeseinheitlichen Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrgängen, die dadurch erworbenen fachlichen Befähigungen und die Ausstellung der Jugendleiter/in-Card) im Moment im Gespräch. Eine entsprechende Richtlinie soll noch 1999 beschlossen werden. Wir als Kreisverband werden uns darauf einstellen.
"Jugendamt will gleiche Kriterien für alle" "Ehrenamt soll gefördert werden" Noch werden die Ehrenamtlichen für die Jugend(sozial)arbeit nach unterschiedlichen Kriterien ausgebildet. Nicht nur zeitlich, auch inhaltlich gibt es Unterschiede. Die sollen durch eine Richtlinie aufgehoben werden.
Bad Doberan. Der Landkreis Bad Doberan will das Ehrenamt in der Jugend(sozial)arbeit fördern. Auf dem Tisch des Jugendamtes in der Kreisverwaltung liegt zur Zeit eine entsprechende Richtlinie, die die Ziele und Grundsätze sowie die Inhalte der Ausbildung festlegt.
Noch allerdings ist ein entsprechender Beschluß nicht gefaßt, müssen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber beraten bzw. die Entscheidung fallen. Kritische Punkte sind im Zusammenhang mit der Jugendleiter-Card zu klären, Verantwortungen sind festzuschreiben. Auch über ein mögliches Veto-Recht des Jugendamtes und seine Auswirkungen soll und muß noch entschieden werden, hieß es jetzt während einer Beratung des Ausschusses.
Hintergrund der neuen Überlegungen sind die unterschiedlichen Lerninhalte, die auf Gruppenleitergrundkursen vermittelt wurden. Ebenso ungleich sei der Stundenumfang wie auch das Niveau der Lehrveranstaltungen unterschiedlich sei, hieß es. "Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugend(sozial)arbeit erhielten bislang ihre Grundausbildung zum Jugendarbeiter bzw. zur Jugendarbeiterin durch die Träger der freien Jugendhilfe", erklärt Jugendamtsleiter Gregor Johannsen. So wurden bisher auch die Lerninhalte (Curiculum) der Grundausbildung allein durch die Träger selbst bestimmt.
"Um Jugendleiterin und Jugendleiter in ihrer Stellung zu stärken und ihnen für die vielfältigen Äufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die den Ansprüchen von Jugend(sozial)arbeit genügt, ist ein einheitliches Ausbildungscuriculum notwendig. Darin müssen Mindestanforderungen vorgegeben werden", erklärt Johannsen.
Die Grundausbildung soll durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und das Jugendamt erfolgen. Sie soll die ehrenamtlich Tätigen befähigen, Gruppen über einen längeren Zeitraum selbständig zu leiten und zu begleiten. Notwendig seien nicht nur Kenntnisse der Leitung von Gruppen und über Konfliktverhalten, sondern auch über psychische und physische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung des Ehrenamtes könne nur erfolgen, wenn dem eine Gruppenleiterausbildung gemäß der zu beschließenden Richtlinie vorausging und nachgewiesen wird, heißt es. I.SP.
OZ lokal DBR 09.02.1999
( der Wortlaut der inzwischen beschlossenen Richtlinie ist offline erhältlich: ! )
Grundmandat spielen zum Beispiel bei der Delegiertenverteilung eine Rolle. Würden normalerweise die Delegierten ausschließlich nach dHondt verteilt, so würden die großen Gliederungen sehr viele Delegierte erhalten, die kleinen wenige und die ganz kleinen möglicherweise überhaupt keine. Damit aber auch die ganz kleinen Gliederungen beteiligt sind, gibt es Grundmandate. Das sind Mandate, die grundsätzlich erst einmal jede Gliederung erhält. Danach wird das mathematische Verfahren angewandt. Somit bevorteilen Grundmandate die kleineren Gliederungen und benachteiligen die größeren Gliederungen.
Bei Bundeskonferenzen haben alle 28 Landesverbände und Bezirke jeweils 2 Grundmandate, also 56 von 180, siehe Bundeskonferenz.
Bei Landeskonferenzen haben alle 7 zur Zeit bestehenden Kreisverbände jeweils 1 Grundmandate, also 7 von 30, siehe Landeskonferenz.