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I

     
  • Informell sind die Strukturen des Kreisverbandes um ein Vielfaches bunter (im Gegensatz zu den formalen Strukturen). Sie werden nicht durch gewählte oder eingesetzte formale "Funktionen" bestimmt, sondern durch die vielfältigen persönliche Beziehungen und Taten. Das beginnt schon bei einem Telefongespräch. Viele, die sich im Kreisverband erstmals kennengelernt haben, schreiben sich regelmäßig, besuchen sich oder treffen sich mit widerum anderen. Durch intensiven Gedanken- Informations- und Wertetausch bilden und erziehen sich die Beteiligten selbst. Der wesentliche und zugleich unlösbare Nachteil ist die Nichteinbeziehung "aller" Freunde des Kreisverbandes, bzw. "Außenstehender" im Sinne der informellen Akteure durch "Cliquenwirtschaft". Wird dieser Nachteil nicht ständig durch formale Angebote ausgeglichen, lösen sich informelle Strukturen aus dem Kreisverband oder gar ganz auf. Informelle Strukturen sind spontaner, zerbrechlicher, nicht planbar, aber durch einen günstigen Rahmen sind sie immerhin förderbar. Dazu gehören die verschiedenen Möglichkeiten:
    • möglichst viele Gleichgesinnte spontan zusammenzubringen
    • Verbindungen zielgerichtet untereinander vermitteln
    • Informationen formaler und informeller Art verbreiten
    • den Kreisverband als den gemeinsamen Rahmen herausstellen
    • räumliche, finanzielle und technische Ressourcen aufzuschließen
    • Schulungen zu interessanten Inhalten und praktischen Methoden anzubieten
    • Mut zu machen, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen

    Eine mögliche Richtung, informelle Strukturen durch formale Strukturen auf einer Ebene "unter" der Kreisebene zu ergänzen, ist das Bilden von festen Orts- oder Projektgruppen. Sie verbinden im günstigsten Fall die Vorteile aus formalen und informellen Strukturen. ...

    Alle Strukturen bilden zusammen den Kreisverband und gemeinsam ein festes Netzwerk. Wenn ein freundschaftliches Klima der "gegenseitigen" Akzeptanz, Verständnis und Förderung vorherrscht, kommt der Kreisverband als Ganzes voran.

     
  • Zur Insolvenzversicherung sind wir als Veranstalter von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen seit dem 01.11.1994 verpflichtet, bzw. zur Einhaltung des modifizierten § 651K BGB. Danach erhalten die an unseren Ferienfahrten teilnehmenden Kinder und Jugendlichen mit dem Elternbrief einen Insolvenzschein (Ver-/Sicherungsschein) unserer Versicherung. Dieser bleibt während der Reise zuhause und soll nicht den Kindern oder Jugendlichen mitgegeben werden.

    Die Frage der Insolvenzversicherung haben wir jahrelang ignoriert. Ganz einsehen können wir sie auch heute noch nicht. Schließlich wird diese Versicherung ja auch nur für den Fall wirksam, wenn jemand als Teilnehmer mit uns unterwegs ist, und in dieser Zeit unser Kreisverband zahlungsunfähig wird. Das trifft natürlich niemals zu! Der Gesetzgeber hat das damals eingeführt, als mehrfach der Fall eintraf, das kommerzielle Reiseanbieter pleite gingen und die Urlauber dann auf irgendeinem ausländischen Flughafen festsaßen, weil die Fluggesellschaften kein Geld für ihre Flugtickets mehr bekamen. Die Verantwortlichen waren mit dem Geld wohl schon lange auf den Bahamas oder sonstwo.

    Aber was solls, Gesetz ist Gesetz und wir werden uns doch wegen so einem kleinen Mehraufwand (1 DM je Teilnehmer und Fahrt) nicht die Blöße geben oder uns angreifbar machen. Darum beschloß der Kreisvorstand am 12.12.1998: "Zu allen Ferienfahrten und -zeltlagern des Kreisverbandes wird für alle Teilnehmer eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird den Teilnehmern mit dem Elternbrief zugeschickt." Das erste Mal verschickten wir demzufolge die Sicherungsscheine zur Winterferienfahrt Srni 1999.

     
  • Die "Internationale Marke" ist Teil des Mitgliedsbeitrages. Sie wird in voller Höhe, von derzeit 2 DM je Mitglied beim Bundesverband abgerechnet. Die Einnahmen aus ihrem Verkauf dürfen nur für eingesetzt werden.

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Stand: 21.05.2000   thomas@sjd-falken.de   ©