"inhaltlich - ABC"
Das Falken ABC
Alphabetischer Index
N
Die Nachbereitung jeder Falken-Aktivität ist fast so wichtig wie die Vorbereitung und Durchführung selber. Das wird leider noch allzu oft vernachlässigt! Dabei lassen sich nun erst wirklich Analysen und Lehren ziehen. Nur was man selbst getan hat, prägt sich ein. Und wir haben ja was getan. Daher sollte das Prinzip gelten, soviel wie möglich festzuhalten, um daran später zu veranschaulichen.
Eine gute Form der internen Nachbereitung sind Nachtreffen. Außerdem gilt es den Schwung der vorangegangenen Ereignisse und Erfahrungen beizubehalten, bevor wohlmöglich zur Routine oder zum Nichtstun übergegangen wird. Gerade nun darf die Pressearbeit nicht vernachlässigt werden. Gute Texte und Fotos sollten ja genug da sein.
Ein nichtrechtsfähiger Verein ist besonders in Hinblick auf die Haftung ein interessantes Konstrukt. Warum unsere "Altvorderen" bei der (Wieder-) Gründung des Verbandes nach 1945 gerade diese Rechtsform gewählt haben, konnte von uns bisher niemand nachvollziehen. Auf jeden Fall ist diese Form vom üblichen "eingetragenen Verein" verschieden. Auch hier regelt das Bürgerliches Gesetzbuch BGB den gesetzlichen Rahmen, allerdings im § 54. Nichtrechtsfähige Vereine: "Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die "Gesellschaft" des BGB Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner."
s. BGB Vierzehnter Titel. Gesellschaft (§§ 705-740)
Handelnde im Sinne des BGB und den Satzungen der Gliederungen sind die jeweiligen Vorsitzenden. Für das gesamte Verbandsvemögen haftet letzlich die/der Bundesvorsitzende.