Der Teilnahmebeitrag (TNB) ist vereinfacht gesagt das Geld, das der Teilnehmer vor einer Maßnahme des Kreisverbandes an uns zahlen muß. Der TNB ist Teil der Ausschreibung auch Teil des Vertrages zwischen dem Kreisverband als Veranstalter und dem Teilnehmer. Der TNB wird rechtzeitig auf unser Konto eingezahlt oder kann, bei kleineren Summen, in bar gezahlt werden.
Die TNB in ihrer Gesamtheit sind die mit Abstand größten Einnahmen des Kreisverbandes. Direkt dagegen stehen die Ausgaben der Maßnahmen. Die Höhe des TNB wird vorher kalkuliert und errechnet sich vereinfacht wie folgt:
TNB in DM =
Gesamtausgaben in DM Anzahl der Teilnehmer
Im TNB kommt übrigens nur begrenzt das marktwirtschaftliche Rechnen von Angebot und Nachfrage zum tragen, da wir zugleich einen sozialen Anspruch haben. Auch Kinder und Jugendliche ohne massig Geld, sollen an unseren Maßnahmen teilnehmen können. Selbst bei gewohnt hoher Nachfrage und leider begrenztem Angebot unsererseits halten wir den TNB so niedrig wie möglich.
Als Teilnehmer (TN) von Maßnahmen des Kreisverbandes gilt, wer uns rechtzeitig eine rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldung zukommen ließ. Wenn wir die Anmeldung bestätigen und nicht etwa absagen, besteht formal ein Vertrag mit uns als Veranstalter. Prinzipiell kann jedes interessierte Kind und jeder interessierte Jugendliche an Maßnahmen des Kreisverbandes teilnehmen. Der Kreisvorstand und die für die Maßnahme Verantwortlichen halten sich aber das Recht vor, jemanden von der Teilnahme auszuschließen. Die Anzahl der Teilnehmer wird durch die Organisatoren selbst und in der Ausschreibung festgelegt. Teilnehmern werden größtmögliche Mitspracherechte gewährt.