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Kreisvorstand
gewählt sind: ab 06.03.1999 - 3. Kreisvorstand
nächste Sitzung: stattgefundene Sitzungen:
laut Satzung:
- Zu den Aufgaben des Kreisvorstandes gehören: Die Führung des Kreisverbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliedervollversammlung, Weiterentwicklung der geistigen Grundlagen der Arbeit, Aufstellung eines Haushaltsplanes und Führung der Kassengeschäfte, die Einberufung der Mitgliedervollversammlungen.
- Der Kreisvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Bildung des neuen Kreisvorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich. Vorzeitig ausscheidende Mitglieder werden für die Dauer der laufenden Periode nachgewählt.
- Der Kreisvorstand besteht aus:
- Kreisvorsitzenden,
- stellvertretenden Kreisvorsitzenden und gleichzeitigen Vorsitzenden des SJ-Ringes
- stellvertretenden Kreisvorsitzenden und gleichzeitigen Vorsitzenden des F-Ringes
- höchstens vier weiteren Beisitzerinnen
- Bei der Wahl ist die Kandidatin gewählt, die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine Kandidatin diese Stimmenzahl, so wird ein weiteres Mal gewählt. Erreicht erneut keine Kandidatin diese Stimmenzahl, so entscheidet im nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit zwischen den beiden Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl des zweiten Wahlganges.
- Der Kreisvorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliedervollversammlungen gebunden.
- Der Kreisvorstand ist berechtigt, jederzeit die gesamte Tätigkeit aller Gliederungen des Kreisverbandes zu prüfen und zu deren Zusammenkünften beratende Vertreter zu entsenden.
- Der Kreisvorstand hat gegenüber den Mitgliedern des Kreisverbandes eine ständige Pflicht zur umfassenden Information.
- Der Kreisvorstand tagt in kreisverbandsöffentlicher Form. Alle Mitglieder des Kreisverbandes können daran beratend teilnehmen. Nichtöffentliche Sitzungen erfordern einen entsprechenden Beschluß des Kreisvorstandes zu Beginn der Sitzung.
- Von den bestehenden Gliederungen des Kreisverbandes sollen je eine benannte Sprecherin beratend an den Sitzungen des Kreisvorstand teilnehmen.
- Hauptamtliche Mitarbeiterinnen des Kreisverbandes sollen beratend an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.
- Der Kreisvorstand kann Bereiche seiner Aufgaben für einen zu bestimmenden Zeitraum an Einzelne übertragen.
- Die Kreisvorsitzende vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Sie ist Treuhänderin des gesamten Kreisverbandsvermögen und ermächtigt, alle dem Kreisverband zustehenden Rechte und Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
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