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III. Mitgliedschaft
- Alle Mädchen und Jungen, gleich welcher Abstammung, Nationalität oder Religion, können vom 6. Lebensjahr an Mitglied werden. Der junge Mensch bekennt sich durch Teilnahme am Verbandsleben zu den Grundsätzen unseres Verbandes.
- Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme aufgrund eines Antrages erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Dem Mitglied wird ein Mitgliedsbuch ausgehändigt.
- Mitglied des Kreisverbandes kann sein, wer die Satzung des Kreisverbandes anerkennt und bereit ist, die Arbeit des Kreisverbandes zu unterstützen.
- Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Beschlüsse des Kreisverbandes.
- Mitglied kann auch sein, wer außerhalb des Landkreises Bad Doberan wohnt und dort keiner dem Kreisverband entsprechenden Gliederung des Verbandes angehört.
- Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt
- durch Ausschluß aus dem Kreisverband.
- Gegen Mitglieder, die gegen Vorschriften der Satzung, Grundsätze oder Beschlüsse des Verbandes verstoßen, kann
- auf Ausschluß aus dem Kreisverband und
- auf Ausschluß aus dem Verband erkannt werden.
Näheres wird im Verbandsordnungsverfahren des Bundesverbandes geregelt.
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