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"630-Mark-Jobs"

Standhalten statt flüchten !

[Plakat des DGB-Bayern zum Thema]

"Nicht einknicken", fordern die Gewerkschaften. Genauso einhellig verlangen Opposition und Wirtschaftsverbände von der Bundesregiernng die sofortige Rücknahme. Um die Gesetze zu den 630-Mark-Jobs und zur Scheinselbstindigkeit ist eine regelrechte Schlacht, zuweilen auch eine Schlammschlacht entbrannt.





Ungeputzte Bürohauser, ausgefallene Trainingsstunden, vernachlässigte Patienten und Kinder, millionenfache Flucht aus den Mini-Jobs. Die Medien strotzen vor Horrormeldungen. Die Wirtschaft und ihre Verbände führen sich auf, als stünde der Untergang Deutschlands bevor. Und die Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP keilen kräftig mit. Selbst der sonst eher seriöse "Spiegel" läßt sich zu Auslassungen über die "Sozial-Mafia" in der SPD hinreißen. Mit Arbeitsminister Walter Riester als Boß. "Das Geschrei der Unternehmen belegt den Mißbrauch", erklärte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer. "Getroffene Hunde bellen", assistiert Irmgard Meyer, Mitglied im IG-BAU-Bundesvorstand. Die Aufregung gilt der Bekämpfung von Mißbrauchspraktiken, denen die alte Bundesregierung ebenso tatenlos zugesehen hat, wie der damit einhergehenden Auszehrung der Sozialkassen. Arbeitgeber mobilisieren die Mini-Jobber gegen die Bundesregierung, um ihre Pfründe zu verteidigen.

Mißbrauch wie die Abwälzung der bisherigen Pauschalsteuer von 22 Prozent auf die geringfügig Beschäftigten, die millionenfache Umwandlung von Vollzeitarbeitsplätzen in sozialabgabenfreie Billigjobs, die Beschäftigung ein und derselben Person in mehreren Mini-Jobs, die Umwandlung von Normal-Arbeitsverhältnissen in Scheinselbständigkeit - all das und noch viel mehr sehen die Arbeitgeber verbaut. Das aber sagen sie nicht offen. Statt dessen spielen sie sich als "Rächer der Entrechteten" (IG Medien-Forum) auf.

Ein falsches Spiel, bei der die Wirklichkeit stört. Daß nur die 20 Prozent der insgesamt fast sechs Millionen Mini-Jobber Einbußen haben, die zu einer Hauptbeschäftigung hinzuverdienen, hindert sie nicht daran, die übrigen 80 Prozent zu verunsichern. Daß dies Einbußen sind, die Beschäftigte bei Überstunden im Vollzeitjob schon immer haben, lassen sie nicht gelten. Daß die Betroffenen für höhere Abgaben später mehr Rente und bei Krankheit mehr Krankengeld bekommen, verschweigen sie.

Studenten, die mit Mini-Jobs ihr karges Bafög aufbessern, sind nur dann betroffen, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag von 1579 Mark monatlich übersteigen. Rentner müssen für 630 Mark aus einem Mini-Job nur dann Steuern zahlen, wenn die monatliche Altersversorgung mehr als 3050 Mark beträgt. Die geschiedene Alleinerziehende muß für 630 Mark erst Steuern zahlen, wenn das monatliche Unterbaltsgeld über 1245 Mark liegt. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter haben mit dem 630-Mark-Gesetz überhaupt nichts zu tun. Sie sind außerdem bis zu 200 und demnächst wahrscheinlich bis zu 400 Mark monatlich steuerfrei.

Vorteile haben vor allem diejenigen 80 Prozent, zumeist Frauen, die nur den 630-Mark-Job haben. Sie erwerben Ansprüche aus der Rentenversicherung, die sie mit einer 7,5prozentigen Aufstockung noch verbessern können. Ihnen werden die Beschäftigungszeiten anteilig als Beitragsjahre angerechnet, was für die spätere Rente zählt.

Statt mit solchen Argumenten in die Offensive zu gehen, hat etliche SPD- und Grünen-Politiker angesichts der Medienkampagne der Kleinmut gepackt. Täglich gibt mindestens ein Politiker aus den Regierungsparteien dem Geschrei der Arbeitgeber neue Nahrung, indem er von irgendwelchen Nachbesserungen faselt. Sie sollten sich - wie beim Schlechtwettergeld - an die Koalitionsvereinbarung erinnern. Dort steht: "Die neue Bundesregierung wird gegen den Mißbrauch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und gegen Scheinselbständigkeit vorgehen. Das 630-Mark-Gesetz leistet das, wie eine erste Erfolgsmeldung zeigt: Der Bekleidungsdiscounter Hennes und Mauritz bietet allen 630-Mark-Kräften reguläre Teilzeitjobs an.

[aus: Der Grundstein - Mitgliederzeitung der IG BAU, Juni 1999 Seite 13]

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Weitere Informationen entnahmen wir Homepages der Gewerkschaften:

Geschaffen wurden die Sonderregelungen des 630-Mark-Gesetzes ursprünglich für Schüler, Studenten und Rentner, die in der jeweiligen besonderen Situation ein paar Mark hinzu verdienen wollen oder müssen.

Geworden ist aus diesem Gesetz im Lauf der letzten Jahre eine Regelung für viele Millionen Beschäftigte. Vor allem viele Arbeitgeber im Bereich der Gastronomie oder des Einzelhandels haben hier eine bisher legale Möglichkeit entdeckt, billige Arbeitskräfte, oft zu miserablen Stundenlöhnen, ohne Kündigungsschutz und soziale Absicherung zu beschäftigen und dafür ordentliche Arbeitsplätze massenhaft abzubauen.

ausführlicher:

Das ist der Hintergrund:

Geschaffen wurden die 630-Mark-Sonderregelungen für Schüler, Studenten und Rentner, die ein paar Mark hinzu verdienen wollen oder müssen.

Diese Regelungen bleiben erhalten, denn sie machen Sinn!

Viele Arbeitgeber - vor allem im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels - haben darin jedoch eine Möglichkeit gesehen, ordentliche Arbeitsplätze abzubauen. Und ersetzten diese durch Billiglobs mit miserablen Stundenlöhnen, ohne Kündigungsschutz und soziale Absicherung!

5,6 Millionen Billiglobs ohne Sozialversicherung.
Bis zu 40% Billiglobs in einer Branche. Das ist ein Skandal


Die Folge: Hauptsächlich Arbeitgeber profitierten bisher von den Billig-Arbeitsplätzen, denn diese waren ja steuer- und abgabefrei. Andererseits wurde der Sozialstaat mißbraucht:

Denn alle Arbeitnehmer nutzen Sozialleistungen, doch nur einige haben sie bislang finanziert.

Das führt natürlich zu immer höheren Lohnnebenkosten bei den ordentlich Beschäftigten. Sie bekommen also weniger Geld, weil sie kräftig für 630-Mark-Jobs mitzahlen müssen.

 

Jetzt kommt Ordnung in den Arbeitsmarkt!

Wer laut schreit, hat deshalb noch lange nicht recht! Die Arbeitgeber machen Panik und sprechen von Arbeitsplatz-Vernichtung. Doch das Gegenteil ist der Fall! Denn endlich können Sie sich nicht mehr um ihre soziale Verpflichtung drücken.

Unabhängige Experten bestätigen: Aus vielen 630-Mark-Jobs werden sozialversicherte Teil- und Vollzeitarbeitsplätze entstehen.

Schließlich werden Taxis jetzt nicht verschrottet, Zeitungen nicht in der Druckerei verstauben, Wirte und Fast-Food-Gastronome ihre Gäste nicht selber bedienen und Anwälte ihre Kanzlei nicht selber putzen.

"Die kleinen Leute zahlen die Zeche.", "Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis lohnt nicht mehr." - solche Aussagen gehören zu den bewußt gestreuten Halbwahrheiten. Denn spürbar mehr als bisher zahlt nur, wer neben einer Vollzeit-Tätigkeit zusätzlich einen 630-Mark-Nebenjob hat. Und das ist gerecht: Wenn Überstunden im eigenen Betrieb versteuert werden, warum also nicht auch Mehreinnahmen, die durch einen Nebenjob erzielt werden?!

"Job bleibt Job" und ist keine ehrenamtliche Tätigkeit, das gilt auch für Sportvereine und Wohlfahrtsverbände. Soweit es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, werden wir uns für eine Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale einsetzen.

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Stand: 28.06.1999   thomas@sjd-falken.de   ©