Standhalten statt flüchten !
"Nicht einknicken", fordern die Gewerkschaften. Genauso einhellig verlangen Opposition und Wirtschaftsverbände von der Bundesregiernng die sofortige Rücknahme. Um die Gesetze zu den 630-Mark-Jobs und zur Scheinselbstindigkeit ist eine regelrechte Schlacht, zuweilen auch eine Schlammschlacht entbrannt.
Ungeputzte Bürohauser, ausgefallene Trainingsstunden, vernachlässigte Patienten und Kinder, millionenfache Flucht aus den Mini-Jobs. Die Medien strotzen vor Horrormeldungen. Die Wirtschaft und ihre Verbände führen sich auf, als stünde der Untergang Deutschlands bevor. Und die Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP keilen kräftig mit. Selbst der sonst eher seriöse "Spiegel" läßt sich zu Auslassungen über die "Sozial-Mafia" in der SPD hinreißen.
Mit Arbeitsminister Walter Riester als Boß. "Das Geschrei der Unternehmen belegt den Mißbrauch", erklärte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer. "Getroffene Hunde bellen", assistiert Irmgard Meyer, Mitglied im IG-BAU-Bundesvorstand. Die Aufregung gilt der Bekämpfung von Mißbrauchspraktiken, denen die alte Bundesregierung ebenso tatenlos zugesehen hat, wie der damit einhergehenden Auszehrung der Sozialkassen. Arbeitgeber mobilisieren die Mini-Jobber gegen die Bundesregierung, um ihre Pfründe zu verteidigen.
Mißbrauch wie die Abwälzung der bisherigen Pauschalsteuer von 22 Prozent auf die geringfügig Beschäftigten, die millionenfache Umwandlung von Vollzeitarbeitsplätzen in sozialabgabenfreie Billigjobs, die Beschäftigung ein und derselben Person in mehreren Mini-Jobs, die Umwandlung von Normal-Arbeitsverhältnissen in Scheinselbständigkeit - all das und noch viel mehr sehen die Arbeitgeber verbaut. Das aber sagen sie nicht offen. Statt dessen spielen sie sich als "Rächer der Entrechteten" (IG Medien-Forum) auf.
Ein falsches Spiel, bei der die Wirklichkeit stört. Daß nur die 20 Prozent der insgesamt fast sechs Millionen Mini-Jobber Einbußen haben, die zu einer Hauptbeschäftigung hinzuverdienen, hindert sie nicht daran, die übrigen 80 Prozent zu verunsichern. Daß dies Einbußen sind, die Beschäftigte bei Überstunden im Vollzeitjob schon immer haben, lassen sie nicht gelten. Daß die Betroffenen für höhere Abgaben später mehr Rente und bei Krankheit mehr Krankengeld bekommen, verschweigen sie.
Studenten, die mit Mini-Jobs ihr karges Bafög aufbessern, sind nur dann betroffen, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag von 1579 Mark monatlich übersteigen. Rentner müssen für 630 Mark aus einem Mini-Job nur dann Steuern zahlen, wenn die monatliche Altersversorgung mehr als 3050 Mark beträgt. Die geschiedene Alleinerziehende muß für 630 Mark erst Steuern zahlen, wenn das monatliche Unterbaltsgeld über 1245 Mark liegt. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter haben mit dem 630-Mark-Gesetz überhaupt nichts zu tun. Sie sind außerdem bis zu 200 und demnächst wahrscheinlich bis zu 400 Mark monatlich steuerfrei.
Vorteile haben vor allem diejenigen 80 Prozent, zumeist Frauen, die nur den 630-Mark-Job haben. Sie erwerben Ansprüche aus der Rentenversicherung, die sie mit einer 7,5prozentigen Aufstockung noch verbessern können. Ihnen werden die Beschäftigungszeiten anteilig als Beitragsjahre angerechnet, was für die spätere Rente zählt.
Statt mit solchen Argumenten in die Offensive zu gehen, hat etliche SPD- und Grünen-Politiker angesichts der Medienkampagne der Kleinmut gepackt. Täglich gibt mindestens ein Politiker aus den Regierungsparteien dem Geschrei der Arbeitgeber neue Nahrung, indem er von irgendwelchen Nachbesserungen faselt. Sie sollten sich - wie beim Schlechtwettergeld - an die Koalitionsvereinbarung erinnern. Dort steht: "Die neue Bundesregierung wird gegen den Mißbrauch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und gegen Scheinselbständigkeit vorgehen. Das 630-Mark-Gesetz leistet das, wie eine erste Erfolgsmeldung zeigt: Der Bekleidungsdiscounter Hennes und Mauritz bietet allen 630-Mark-Kräften reguläre Teilzeitjobs an.
[aus: Der Grundstein - Mitgliederzeitung der IG BAU, Juni 1999 Seite 13]